Die Rechtsanwälte Schulze-Allen und Koch sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und haben sich in der anwaltlichen Tätigkeit auf das Arbeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen spezialisiert, insbesondere Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich Führungspersonal bei - Kündigungsschutz - Arbeitsverträgen - Zahlungsansprüchen - Zeugnissen - Betriebsrenten - Abmahnungen. Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Personalräten sowie Mitarbeitervertretungen bei - Betriebs- (Dienst-)Vereinbarungen - Beschlussverfahren - Interessenausgleich und Sozialplänen - Einigungsstellen sowie Seminare und Schulungen für Betriebsräte, Personalräte, MAV´s und sonstige Beschäftigte.
Stichwörter, Firmentätigkeit
Rechtsanwalt, Kanzlei, Mandant, Fachanwalt, Wolfgang Schulze Allen, Arbeitsrecht, Fachanwaltskanzlei